Menschenrechte sind die allen Menschen spätestens kraft Geburt und aufgrund der Menschenwürde zustehenden vorstaatlichen und egalitären Rechte, die universelle Geltung beanspruchen und unveräußerlich, unteilbar und interdependent sind. Wir fordern Achtung, Schutz und Erfüllung dieser Rechte von staatlichen und überstaatlichen Hoheitsgewalten – nur dann können sie dazu beitragen, gerechtere Gesellschaften aufzubauen und Diskriminierungen entgegenzuwirken. Wichtig ist bei der Auslegung der Menschenrechte auch, dass die Vielfalt der Menschen und Kulturen auf der Welt mitgedacht wird.
Weitere Infos siehe: https://unric.org/de/allgemeine-erklaerung-menschenrechte/
Die Europäische Menschenrechtskonvention ist ein völkerrechtlich verbindlicher Grundrechteschutz, in dem sich die europäischen Staaten zur Anerkennung von Grundfreiheiten und Menschenrechten verpflichtet haben. Sie beinhaltet ein Diskrimierungsverbot.
- Susanne Binder and Jelena Tosic: Flüchtlingsforschung: sozialanthropologische Ansätze und genderspezifische Aspekte
- Jane Freedman: Sexual and gender-based violence against refugee women: a hidden aspect of the refugee ”crisis“